Re: Suche Warrior
Verfasst: Dienstag 27. September 2016, 22:20
jupp ich kann samstag und evtl sonntag. jetzt brauchen wir nurnoch gutes wetter
https://www.european-warrior.com/forum/
Sehr schön. Also folgender Plan, natürlich nur, wenn das Wetter mitmacht:rennschwein hat geschrieben:jupp ich kann samstag und evtl sonntag. jetzt brauchen wir nurnoch gutes wetter
...dann wird er eventuell keine Garantie/Gewährleistung geben....bojackson hat geschrieben:Er verkauft es für einen Kumpel.
Auto wird im Kundenauftrag verkauft - worauf Sie bei Vertragsabschluss achten sollten
Ein Autokauf über einen Händler scheint auf den ersten Blick im Hinblick auf Gewährleistungs- und Garantierechte günstiger zu sein als von privat. Viele Händler versuchen jedoch die gesetzliche Gewährleistung zu umgehen, sodass Sie aufpassen sollten, ob Sie im Fall der Fälle überhaupt einen Gewährleistungsanspruch haben.
Autokauf beim Händler
Wird ein Auto vom Autohändler "im Kundenauftrag" verkauft, dann bedeutet das meist, dass der Händler nicht Ihr eigentlicher Vertragspartner ist, sondern ein Privatverkauf vorliegt. Meist wird Ihnen der Autohändler auch ein entsprechendes Vertragsformular zur Unterzeichnung vorlegen.
Ein solches "Agenturgeschäft", bei der die gesetzlichen Gewährleistungsrechte entsprechend einem Privatverkauf ausgeschlossen werden können, hat der BGH unter bestimmten Umständen für zulässig erklärt (s. BGH Urteil vom 26.01.2005, Az. VIII ZR 175/04).
Entscheidend hierfür ist, ob der Autohändler die finanziellen Risiken des Verkaufes trägt oder der Privateigentümer. Hat der Händler das Fahrzeug zum Beispiel schon vom Vorbesitzer in Zahlung genommen, dann ist er eher als Zwischenhändler zu betrachten und das Agenturgeschäft würde ein unzulässiges Umgehungsgeschäft darstellen. Die Gewährleistungsrechte könnten dann auch nicht ausgeschlossen werden.
Verkaufsangebote im Kundenauftrag
Wenn Sie sich daher für ein Gebrauchtfahrzeug interessieren, das der Autohändler "im Kundenauftrag" verkauft, dann müssen Sie davon ausgehen, dass Sie bei später auftretenden Mängeln schlechte Karten haben.
Prüfen Sie das Ihnen vorgelegte Vertragsformular genau und achten Sie darauf, ob hier die Sachmängelhaftung ausdrücklich ausgeschlossen wird.
Sie könnten dann natürlich noch versuchen, mit dem Händler eine Gebrauchtwagengarantie auszuhandeln. Dazu wird dieser jedoch meist nicht bereit sein, da er sich ja von jeglicher Haftung frei halten will.
Wenn Sie die Möglichkeit dazu haben, sollten Sie einen Gebrauchtwagen der oberen Preisklasse, der vom Autohändler "im Kundenauftrag" verkauft wird, in einer Werkstatt bzw. von einem Sachverständigen prüfen lassen.
Wenn Sie nicht lieber gleich ein Fahrzeug kaufen, bei dem die Gewährleistungsrechte nicht ausgeschlossen sind, dann könnten Sie natürlich auch versuchen, den Preis für das "im Kundenauftrag" zum Verkauf stehende Fahrzeug noch herunterzuhandeln.
Wenn der Händler von sich aus zum Handeln bereit ist, ohne Rücksprache mit dem Eigentümer zu treffen, könnte dies zudem ein Hinweis darauf sein, dass er das finanzielle Risiko des Verkaufes trägt und ein "Agenturgeschäft" damit gar nicht zulässig ist. Gut, wenn Sie dann bei der Preisverhandlung einen Zeugen dabei haben!
Falls du dir nicht sicher bist ob da wirklich ein Kumpel dahinter steckt, lass dir die Telefonnummer von dem Kumpel geben um ein paar Fragen zu stellen.bojackson hat geschrieben:Preislich wäre auch nichts zu machen. Er hat sie zweimal reduziert. Das erste Angebot wäre € 7990,- gewesen, das zweite € 6990,- und das dritte eben € 6390,-.
Er verkauft es für einen Kumpel ...
Wenn der Händler drauf steht hat der zu haften.rennschwein hat geschrieben:... steht der name des kumpels drauf dann isses ok. sollte da aber der name des händlers draufstehen, ...
Klar kann er privat verkaufen . Aber nur wenn er nirgendwo als Händler in Erscheinung tritt. Tut er das an irgendeiner Stelle z. B in der Anzeige bei Autoscout ist er in jedem Fall Gewährleistungspflichtig wenn sein Name im Kaufvertrag steht.rennschwein hat geschrieben:die frage is nur, was is wenn er nur mit seinem namen draufsteht, also nicht mit firmennamen. nur weil er ne firma hat heisst das ja nich dass er nich auch was privat verkaufen kann....