Zudem gibt es eine Reifennorm (Größe, Geschwindigkeits- und Gewichtsklassen, ...) daher ist eine Reifenbindung nicht zulässig. Es war nämlich so, dass Fahrzeughersteller Verträge mit Reifenhersteller hatten. Der Reifenhersteller, der das beste Angebot machte, hat dann die Reifenbindung erhalten.
Reifenbindungen sind nur noch bei Einzelabnahmen zulässig. Wie zum Beispiel, wenn sich jemand den Hinterreifen verbreitert und der TÜVer feststellt, dass der Abstand zwischen Reifen und Schwinge sehr gering ist. Dann kann er entscheiden, dass er eine Reifenbindung einträgt. Da genau dieser Reifen ja gerade noch so reinpasst. Da ein 240er aber nicht zwingend 240mm breit sein muss, da gibt es geringe Unterschiede, darf er dann eine Reifenbindung als Einzelabnahme eintragen.
Als ich auf 240 verbreiterte hat der Prüfer genau das festgestellt. Damals gab es noch die Reifenbindung, wäre aber heute auch noch so zulässig. Ich habe sie mir austragen lassen, weil der eingetragene Reifen heute nicht mehr hergestellt wird. Es hätte also sein können, dass der Prüfer statt Aufhebung der Reifenbindung mir einfach ein anderer Reifen eingetragen hätte. Wäre zulässig gewesen.
Somit bin ich seit 10 Jahren mit einem Metzeler unterwegs. Bis jetzt bin ich ganz zufrieden damit. Aber wahrscheinlich werde ich das nächste Mal einen anderen testen. das kann aber noch dauern, da die Metzeler recht lange halten.
Gruß
Krieger