§21 Einzelabnahme
- Gringo
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§21 Einzelabnahme
Ich weiss nicht wer es schon mitbekommen hat , Einzelabnahmen nach §21 darf jetzt jede Prüfstelle durchführen. Kann man nur hoffen das die anderen dabei entspannter sind wie die Graukittel vom Tüv.
https://www.motorradonline.de/recht-ver ... 67690.html
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„...Sabbel nich...dat geith...“
- bojackson
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Re: §21 Einzelabnahme
Ja sauber. Endlich, kann man da nur dazu sagen.
Bevor i mi uffreg, isch mrs lieber egal.
- Metilj
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Re: §21 Einzelabnahme
Gott sei dank , meine Gebete würden erhört !
Nur ab wann ist das gültig ? Da steht nur :
Gültig wird diese Neuregelung erst mit der
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ! Und
wann ist das den genau , weiß den irgend einer
ein genauren Datum ?
Nur ab wann ist das gültig ? Da steht nur :
Gültig wird diese Neuregelung erst mit der
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ! Und
wann ist das den genau , weiß den irgend einer
ein genauren Datum ?
- Gringo
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Re: §21 Einzelabnahme
Soweit ich weiß sind die Prüfer dabei Ihre Lehrgänge zu machen die dafür nötig sind. Ich denke sobald die das nachweisen können geht das los.
„...Sabbel nich...dat geith...“
- Harry
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Re: §21 Einzelabnahme
...im Bundesgesetzblatt vom 21.03.2019 steht:
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Greetz
Harry
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Re: §21 Einzelabnahme
Hammer geil endlich die Erlösung von TÜV !
Aber ich denke jetzt wird der TÜV auch mit
Sicherheit viel Eintragungs freundlicher sein
wenn sie merken das sie jetzt auf ein mal die
( Gezwungene ) Kundschaft verlieren weil sie
jetzt ganz einfach andere drei Konkurrenten
haben und die Leute ganz einfach zu anderen
gehen wenn sie es da nicht eingetragen kriegen !
Da wird dem TÜV viel Geld durch die Lappen
gehen , jetzt werden die richtig gut nach denken
jedes mal ob sie jemanden etwas einfach so
abschlagen und nicht Eintragen ! Ja die Fetten
TÜV Jahre sind vorbei , wo die sich wie Könige
aufführten !
Aber ich denke jetzt wird der TÜV auch mit
Sicherheit viel Eintragungs freundlicher sein
wenn sie merken das sie jetzt auf ein mal die
( Gezwungene ) Kundschaft verlieren weil sie
jetzt ganz einfach andere drei Konkurrenten
haben und die Leute ganz einfach zu anderen
gehen wenn sie es da nicht eingetragen kriegen !
Da wird dem TÜV viel Geld durch die Lappen
gehen , jetzt werden die richtig gut nach denken
jedes mal ob sie jemanden etwas einfach so
abschlagen und nicht Eintragen ! Ja die Fetten
TÜV Jahre sind vorbei , wo die sich wie Könige
aufführten !
- Andi
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Re: §21 Einzelabnahme
... hab mir mir Mittwoch beim Artikel ein Bier aufgemacht, schaun wir mal wann es Wirklichkeit wird
Gruß Andi
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