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§21 Einzelabnahme
Verfasst: Donnerstag 21. März 2019, 18:07
von Gringo
Ich weiss nicht wer es schon mitbekommen hat , Einzelabnahmen nach §21 darf jetzt jede Prüfstelle durchführen. Kann man nur hoffen das die anderen dabei entspannter sind wie die Graukittel vom Tüv.
https://www.motorradonline.de/recht-ver ... 67690.html
Re: §21 Einzelabnahme
Verfasst: Donnerstag 21. März 2019, 19:40
von bojackson
Ja sauber. Endlich, kann man da nur dazu sagen.

Re: §21 Einzelabnahme
Verfasst: Donnerstag 21. März 2019, 20:33
von Metilj
Gott sei dank , meine Gebete würden erhört !
Nur ab wann ist das gültig ? Da steht nur :
Gültig wird diese Neuregelung erst mit der
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ! Und
wann ist das den genau , weiß den irgend einer
ein genauren Datum ?
Re: §21 Einzelabnahme
Verfasst: Donnerstag 21. März 2019, 21:03
von Gringo
Soweit ich weiß sind die Prüfer dabei Ihre Lehrgänge zu machen die dafür nötig sind. Ich denke sobald die das nachweisen können geht das los.
Re: §21 Einzelabnahme
Verfasst: Freitag 22. März 2019, 07:15
von Harry
...im Bundesgesetzblatt vom 21.03.2019 steht:
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Re: §21 Einzelabnahme
Verfasst: Freitag 22. März 2019, 13:21
von Metilj
Ja und wann soll oder ist der Tag der Verkündung ?
Re: §21 Einzelabnahme
Verfasst: Freitag 22. März 2019, 14:33
von Krieger
Re: §21 Einzelabnahme
Verfasst: Freitag 22. März 2019, 14:35
von Krieger
Harry hat geschrieben: Freitag 22. März 2019, 07:15
...im Bundesgesetzblatt vom 21.03.2019 steht:
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Da heute der 22.3 ist, ist es in Kraft gesetzt.
Gruß
Krieger
Re: §21 Einzelabnahme
Verfasst: Freitag 22. März 2019, 17:37
von Metilj
Hammer geil endlich die Erlösung von TÜV !
Aber ich denke jetzt wird der TÜV auch mit
Sicherheit viel Eintragungs freundlicher sein
wenn sie merken das sie jetzt auf ein mal die
( Gezwungene ) Kundschaft verlieren weil sie
jetzt ganz einfach andere drei Konkurrenten
haben und die Leute ganz einfach zu anderen
gehen wenn sie es da nicht eingetragen kriegen !
Da wird dem TÜV viel Geld durch die Lappen
gehen , jetzt werden die richtig gut nach denken
jedes mal ob sie jemanden etwas einfach so
abschlagen und nicht Eintragen ! Ja die Fetten
TÜV Jahre sind vorbei , wo die sich wie Könige
aufführten !
Re: §21 Einzelabnahme
Verfasst: Freitag 22. März 2019, 20:42
von Andi
... hab mir mir Mittwoch beim Artikel ein Bier aufgemacht, schaun wir mal wann es Wirklichkeit wird
