Wenn du mal in dem Link die Fahrzeugliste (Auswahlfenster) anschaust, ist die Warrior mit aufgeführt.
bojackson hat geschrieben:Passen eigentlich grundsätzlich Lenker für die XV 1600 auch auf unser Bike?
Auf die Frage: "past die?", gibt es zwei Gegenfragen. Physikalisch oder Bürokratisch?
Zum Physikalischem Teil:
Bei einem normalen Lenker spielt es fast keine Rolle. Die Frage ist vielmehr, was für Armaturen du hast. 22mm oder 1"? 22mm sind üblicherweise an Rennmaschinen verbaut, 1" an Chopper. Die Warrior hat 1" Armaturen, einen 1" Lenker und 1" Riser. 1" entspricht 25,4mm. Manche Lenker (wie der von dir erwähnte) haben einen dickeren Querschnitt. In deinem Fall ganze 32mm. Daher sind sie an deren Enden auf 1" verjüngt, damit die Armaturen passen. Die dickeren Lenker haben oft einen integrierten Riser, damit sie auch an die Gabelbrücke montierbar sind. Somit muss der Abstand der Riser mit Lochmitte zu Lochmitte der Gabelbrücke exakt stimmen. Gemäß dem Anbieter sollte es passen.
Zum Bürokratischem Teil:
Unsere Graukittel vom TÜV müssen zum Schluß noch ihren Segen dazu geben. Dafür gibt es drei Möglichkeiten:
1. ABE Allgemeine Betriebs Erlaubnis: Das bedeutet, das der Hersteller eines eintragungspflichtigen Zubehörteils das Teil bereits vom TÜV prüfen hat lassen und eine allg. Erlaubnis für spezifische Motorradmodelle dafür erhalten hat. Das bedeutet, dass as Teil an sich auf Funktion, Stabilität, Sicherheit in Zusammenhang mit dem Motorradmodell geprüft wurde. bekommt dann eine Nummer. Sollte es für die XV 1600, jedoch nicht für die XV 1700 geprüft worden sein. Dürfen wir es nicht einfach so anschrauben. Eine ABE meint also nicht "Allgemein" jedes Motorrad. Leider kommt es öfters vor, dass die 1600er eine ABE hat und unsere 1700er nicht. Das liegt einfach daran, dass so eine Prüfung, für jedes einzelne Motorradmodel, viel Geld kostet. Mit einer ABE muss man nicht zum TÜV vorfahren.
2. Teilegutachten oder Prüfbereicht: Dies ist die häufigste Form. Dieses Dokument wird von einer TÜV-Prüfstelle ausgestellt und bescheinigt, dass von dem Teil selbst keine Gefahr ausgeht. Sprich Stabilität, Bruchsicherheit, Funktion, usw. Es wird aber nicht garantiert, dass dies auch im Zusammenhang mit den verschiedenen Motorradmodellen der Fall ist. Dies muss der Graukittel dann prüfen und auch eintragen. Eine Vorstellung des Mopeds ist direkt nach Einbau notwendig. Bleiben wir mal beim Lenker. Der Lenker hat ein Teilegutachten. Du baust den Lenker an und fährst zum TÜV. Der TÜVer schaut sich kurz das Gutachten an und überprüft dann den korrekten Einbau dessen. Sollte zB beim Vollanschlag der Lenker am Tank anliegen und das Lenkradschloss dadurch nicht mehr funktionieren, gibt es keinen Stempel. Oder sollten die Leitungen unter Spannung dabei stehen, gibt es keinen ...
3. Einzelabnahme: Du kannst dir natürlich nach wie vor einen Lenker selber biegen/schweißen. Dann muss der liebe Onkel vom TÜV alles prüfen. Das Teil an sich (Funktion, Sicherheit, Bruchsicherheit, Stabilität, usw) und den Einbau und dessen Funktion.
Der Anbieter liefert
diese Teilegutachten. Das Teilegutachten verwirrt mich jedoch etwas. Denn die dort aufgeführten Modelle stimmen weder mit den Modellen überein, die im Angebot direkt ausgewiesen sind noch mit denen die in den Auswahlfelder.
Zudem sind in dem Teilegutachten ABE Nummern ausgewiesen. :?:
Ich würde daher den Hersteller ( highwayhawk) diesbezüglich fragen. Vom Verkäufer wirst du wahrscheinlich ein: "Na klar geht das!" bekommen.
Weitere infos über die Eintragung eines Lenkers :
PORTAL
Gruß
Krieger