Ansaugtrichter

Diese sind, sofern sie anstelle des serienmäßigen Ansauggeräuschdämpfers montiert werden, grundsätzlich eintragungspflichtig, weil sich das Fahrgeräusch erhöht und die zulässigen Grenzwerte deshalb überschritten werden können. Eventuell ändern sich dadurch auch Leistungs- und

Abgasverhalten, weshalb separate Messungen hierzu verlangt werden können.