Vergaser

Nicht nur Vergaser-Hersteller, sondern auch Vergaser-Typ und Bedüsung sind im Rahmen der Erteilung der Betriebserlaubnis für ein Kraftrad festgehalten. Jede Änderung daran muß daher abgenommen werden, wobei in der Regel zeitaufwendige und teure Leistungs- und Abgasmessungen (falls relevant) notwendig werden. Wenn der Fahrzeug-Hersteller die bei solchen Umbauten relevanten Unterschiede hinsichtlich Motorleistung bereits prüfen und genehmigen ließ, muß der Umbau nur noch vom amtlich anerkannten Sachverständigen bestätigt und dann von der Zulassungsstelle in den Fahrzeugpapieren vermerkt werden.