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Fußrasten

Art und Anordnung der Fußrasten für Fahrer und Beifahrer (bei Soziusbetrieb) sind im Rahmen der Erteilung der Betriebserlaubnis festgehalten. Jede Änderung ist genehmigungspflichtig und muß, da solche Teile in der Regel selten ABE haben, beim TÜV vorgeführt und eingetragen werden. Wird ein Motorrad durch Anbau einer 1-Mann-Sitzbank umgebaut, müssen die ursprünglich für den Beifahrer angebrachten Fußrasten abgebaut werden. Bei vorverlegten Fußrasten können die Original-Fußrasten am Fahrzeug belassen werden, sofern an den vorverlegten Rasten Fußbrems- und Schalthebel angebracht sind. Generell gilt: Nur Anlagen mit Prüfbericht oder Teilegutachten kaufen! Nichts einzuwenden ist gegen den Tausch von Fußrasten-Gummis.