Sekundärantrieb

Gemeint ist damit die Kraftübertragung vom Getriebe zum Hinterrad. In den meisten Fällen werden dazu Ritzel, Rollenkette und Kettenrad verwendet. Alternativen: Gelenkwellen-Antrieb (Kardan), seltener Zahnriemen samt dazugehörigen Riemenscheiben. In allen Fällen wird in der Betriebserlaubnis auch das notwendige Übersetzungsverhältnis zusammen mit den Zähnezahlen von Ritzel und Kettenrad oder die Größe der Riemenscheiben festgehalten. Änderungen sind deshalb abnahmepflichtig, auch wenn sich dadurch die Höchstgeschwindigkeit nicht ändern sollte. Was sich nämlich durch ein von der Serie abweichendes Sekundärübersetzungs-Verhältnis ändert, ist die Kurbelwellen-Drehzahl des Motors bei jener Geschwindigkeit, die für die Messung des Fahrgeräuschs vorgeschrieben ist. Und da müssen es nicht einmal Drehzahlen von 1000 U/min mehr oder weniger sein, um den erlaubten Fahrgeräuschwert zu überschreiten.