Glühlampen

Diese zählen zu den bauartgenehmigungspflichtigen Teilen und tragen deshalb am Sockel die erforderliche Wellenlinie oder ein europäisches Prüfzeichen (Kreis mit Buchstabe "E" oder Rechteck mit Buchstabe "e" plus Ziffer). Gemäß StVZO ist in Deutschland nur weißes Licht erlaubt (Ausnahme: Lampen für Nebelscheinwerfer), selbst wenn sie das Europa-Prüfzeichen tragen. Denn dies besagt nur, daß sie international gültigen Normen entsprechen. Der Umbau eines Scheinwerfers auf H4-Licht (55 Watt für Abblend- und 60 Watt für Fernlicht) ist nicht genehmigungspflichtig, freilich muß der Scheinwerfer eine Bauartgenehmigung haben. Bedacht werden sollte auch, daß die Stromaufnahme gegenüber z.B. einer Bilux-Lampe (40/45 Watt) rund 20% höher ist und die Batterie deshalb - speziell bei Kurzstreckenfahrten - nicht mehr ausreichend geladen werden könnte.