Ständer

Hauptständer

Für einige Motorräder, die nur mit einem Seitenständer serienmäßig ausgeliefert werden, gibt es auf dem Zubehörmarkt Hauptständer zum Nachrüsten. Deren Anbau ist genehmigungspflichtig. Also auf Teilegutachten, Prüfbericht oder ABE achten.

 

Seitenständer

Dieser ist neben dem sogenannten Hauptständer zusätzlich oder gar ausschließlich möglich. Vorgeschrieben ist allerdings, dass der Seitenständer entweder beim Aufrichten des Fahrzeugs in die Senkrechte selbsttätig zurückklappt oder das Anfahren mit noch ausgeklapptem Ständer verhindert wird. Dies kann durch verschiedene Vorrichtungen gewährleistet werden (Kontaktschalter). Bei Motorrädern, deren Seitenständer nicht selbsttätig zurückklappt oder bei denen das Anfahren mit ausgeklapptem Ständer nicht unmöglich gemacht werden kann, muß entweder um- oder abgebaut werden was natürlich nur möglich ist, wenn noch ein Hauptständer zum Abstellen vorhanden ist.