Zündung

Zündkabel

Gemäß §55a der StVZO muß der Hochspannungsteil der Zündanlage entstört sein, siehe auch Kerzenstecker. Wenn etwa kaum genügend Raum für einen blechummantelten Stecker vorhanden ist, werden allerdings auch funkentsörte Zündkabel (oder Zündkerzen) dazu verwendet. Darauf ist beim Austausch zu achten. Ansonsten darf jede Art von Kabel verwendet werden, egal ob rot, gelb oder transparent.

 

Zündkerzen

Im Rahmen der Erteilung der Betriebserlaubnis werden bereits vom Hersteller alternative Zündkerzen-Fabrikate berücksichtigt. Wichtig ist hierbei vor allem, daß auch Zündkerzen als Bauteil der nach der StVZO vorgeschriebenen Entstörung dienen können und deshalb einen eingebauten Entstör-Widerstand haben (meist durch den Buchstaben R in der Typenbezeichnung gekennzeichnet). In diesem Fall dürfen beim Kerzenwechsel nur solche Zündkerzen eingeschraubt werden, die den Entstörungs-Anforderungen genügen und deshalb entsprechend gekennzeichnet sind.