Verkleidung

Verkleidung

Der An-/ Ab- / Umbau einer Verkleidung - egal ob Teil- oder Vollverkleidung - muß grundsätzlich abgenommen werden. Ob es sich dabei um einen amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) oder um einen "freien" Sachverständigen handeln muss, hängt vom Umbau selber und den mitgelieferten Unterlagen ab. Bei Verkleidungen aus dem Zubehörangebot muß dazu ein Gutachten vorgelegt werden, woraus das verwendete Material sowie die Anbaumaße ersichtlich sind. Dies gilt auch, wenn es sich um ein in den Abmessungen gleiches, aber preisgünstigeres Teil anstelle der Original-Verkleidung handelt. Bei der Abnahme wird in der Regel eine Anbauprüfung und ein Fahrversuch durchgeführt. Bei der Anbauprüfung wird besonders auf ausreichenden Abstand von Lenker und Hebel bei vollem Lenkeinschlag zu den Verkleidungsteilen geachtet. Will man eine Verkleidung selber bauen, so sollte man dieses Vorhaben (zwecks späterer Abnahme) zuerst mit dem Sachverständigen besprechen. Dann sollte man vom Material-Lieferant gleich einen Materialnachweis und Splitterverhalten mitgeliefert bekommen. Sollten die Kanten keinen entsprechenden Radius haben, muß ein Kantenschutz verwendet werden. Die Abnahme erfolgt wie oben beschrieben, wobei der aaS auch eine Höchstgeschwindigkeitsprüfung durchführen kann. Die meisten aaS's haben davor aber Schiss. Eine weitere Möglichkeit ist natürlich die Serienverkleidung zu entfernen. Auch dieser Umbau ist abnahmepflichtig, da die Verkleidung Gegenstand der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs ist. Der Sachverständige kann außer der "Anbauprüfung" (!) auch eine Höchstgeschwindigkeitsprüfung durchführen.

Verkleidungsscheibe

Verkleidungsscheiben müssen einen Materialnachweis bezüglich Bruch- und Splitterverhalten haben. Scheiben dürfen eine bestimmte Höhe nicht überschreiten, weil sie als Wetterschutz zum Darüber- und nicht zum Hindurchsehen gedacht sind. Kanten müssen einen Radius von 3,5mm haben, falls nicht, muß sogenannter Kantenschutz aufgesteckt werden. Bei der Abnahme wird auch auf ausreichenden Abstand von Lenker und Hebel (bei vollem Lenkeinschlag) zu Verkleidungsteilen geachtet. Verkleidungsscheiben dürfen getönt sein.

 

Windschild

Dessen Anbau muß, unabhängig von Höhe und Breite, auf jeden Fall abgenommen werden, weil das Windschild das Fahrverhalten beeinflußt. Nachweis über Bruch- und Splitterverhalten ist ebenso notwendig. Bei den Kanten gelten dieselben Anforderungen wie bei Verkleidungsscheiben. Das Windschild darf lediglich so groß sein, daß der aufrecht sitzende Fahrer ("normaler" Größe) über dessen obere Kante hinweg auf die Fahrbahn sehen kann. Windschilder dürfen auch getönt sein.