Rückspiegel
Für Krafträder ist mindestens ein Rückspiegel auf der linken Fahrzeugseite vorgeschrieben. Solche, die ab 1.1.1990 in den Verkehr gekommen sind und deren Höchtgeschwindigkeit mehr als 100 km/h beträgt, müssen einen Rückspiegel rechts und links haben. Deren Form ist unerheblich, solange die in §56 der StVZO genannten Forderungen erfüllt sind. Vorgeschrieben sind neuerdings die Mindestgrößen.
Mindestens 60 cm² z.B.: Durchmesser <=87 mm oder 6 x 10 mm
Ab einschließlich Bj. 1990 zwei Spiegel Pflicht
Die Mindestspiegelfläche hat sich '98 oder '99 geändert, jetzt 68 cm²
-> Nicht eintragungspflichtig