Kerzenstecker

Nach §55 der StVZO muß die Zündanlage an Kraftfahrzeugen funkentstört sein. Dazu haben die Fahrzeughersteller mehrere Möglichkeiten: entweder durch einen Blechmantel am Kerzenstecker mit darauf eingeprägten Angaben, durch einen im Innern des Steckers eingelassenen Entstör-Widerstand (mit Angabe des Widerstands-Wertes) oder durch ein Zündkabel, dessen Aufbau den Entstör-Vorschriften genügt. Es gibt zur Entstörung auch Zündkerzen, die einen Entstör-Widerstand enthalten und deshalb in ihrer Typenbezeichnung in der Regel den Buchstaben R (für Resistor = Widerstand) enthalten. Beim Wechseln dieser Zündkerzen müssen deshalb stets solche mit Entstörwiderstand eingebaut werden.