Hinterradschwinge

Alternative Hinterradschwingen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Weil diese in der Regel in kleinen Serien hergestellt werden, haben sie meist nur ein Teilegutachten oder einen Prüfbericht, weshalb der Einbau begutachtet und abgenommen werden muß. Vom Einbau von Hinterradschwingen ohne dieses Gutachten ist abzuraten, weil die für die Eintragung notwendigen Prüfungen den Wert der Schwinge übersteigen.