Reifen

Entsprechend §36 der StVZO sind Mindest-Profiltiefen vorgeschrieben. Welche Reifengrößen, -bauarten und -marken gefahren werden dürfen, ist in den Fahrzeugpapieren festgehalten. Ist eine Hersteller-Bindung vorgeschrieben, dürfen nur Reifen (meist auch nur bestimmte Typen) des in den Fahrzeugpapieren erwähnten Herstellers montiert werden. Es ist jedoch möglich, daß auch Reifen anderer Hersteller gefahren werden dürfen, wobei in diesem Fall dann eine sogenannte Reifenfreigabe (Unbedenklichkeitsbescheinigung) des Fahrzeugherstellers oder dessen Generalimporteurs vorliegen muß, um damit die Reifen in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen. Bestimmte Reifengrößen dürfen zudem nur auf Felgen mit einer vorgeschriebenen Breite montiert werden, so daß auch die dazugehörige Felgengröße in den Papieren vermerkt werden muß. Sofern keine Reifentyp-Bindung vorliegt, ist es jederzeit erlaubt, Reifen zu montieren, die eigentlich für höhere Geschwindigkeiten gebaut sind - nicht aber umgekehrt. Weißwandreifen sind alternativ erlaubt, sofern sie mindestens die gleichen Anforderungen wie die Originalbereifung erfüllen.

Reifenfreigaben