Motor

Motor (Leistungssteigerung)

Bei Motoren, die einst reduziert und jetzt wieder auf Originalleistung zurückgerüstet werden sollen, muß der Umbau lediglich von einem amtlich anerkannten Sachverständigen bestätigt werden, um die höhere Motorleistung dann in den Fahrzeugpapieren eingetragen zu bekommen. In allen anderen Fällen werden Höchstgeschwindigkeits-, Geräusch-, Leistungs- und Abgasmessung notwendig, falls der Motorradhersteller nicht bereits die möglichen Leistungssteigerungen berücksichtigt hatte und nachträglich genehmigen ließ.

 

Motorentlüftung

Die im Kurbelhaus eines Motors entstehenden und unter Überdruck entweichenden Öldämpfe dürfen bei Kraftfahrzeugen, die erstmals nach dem 20.1.1973 zugelassen worden sind, nicht mehr ins Freie abgeleitet werden, sondern müssen wieder in den Motor zugeführt werden. Sammeln dieser Dämpfe in einem separaten Behälter ohne Rückführung zum Motor ist nicht zulässig, ebensowenig "Filter" am Ende der Kurbelhausentlüftung.